Schlagzeilen
Vertragsbedingungen

1. Art, Umfang und Preis Zwischen dem Vertragspartner und uns werden Art, Umfang und Preis des Angebots schriftlich vereinbart. Nach Rücksprache mit dem Vertragspartner kann die Leistung aus Sicherheitsgründen gegebenenfalls geändert werden (z. B. schlechtes Wetter). 

2. Information, Einverständniserklärungen  Der Vertragspartner informiert seine TeilnehmerInnen über den Verlauf der Veranstaltung. Der Vertragspartner versichert, dass gegebenenfalls sämtliche Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten bezüglich der Veranstaltung vorliegen. 

3. Gesundheitliche Einschränkungen  Es ist unbedingt erforderlich, eventuelle gesundheitliche Einschränkungen oder besondere Verhaltensauffälligkeiten der TeilnehmerInnen beim Veranstalter schriftlich anzugeben. 

4. Haftung  Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Anweisungen des Veranstalters sind unbedingt zu befolgen. Der/die TeilnehmerIn haftet für die von ihm/ihr verursachten Schäden selbst. Der Vertragspartner versichert, dass seine Sorgeberechtigten sowohl unfallversichert wie auch haftpflichtversichert sind. Wir haften nur im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, die auf ein Veranstalterverschulden zurückzuführen sind. Der Veranstalter haftet für die Utensilien der TeilnehmerInnen ebenso wenig wie für Diebstahl und Vandalismus. Der/die TeilnehmerIn nimmt zur Kenntnis, dass auch bei ordnungsgemäßer Durchführung der Veranstaltung Kleidungsstücke, Schuhe und Schmuck beschädigt oder gar kaputt gehen können. Hier übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung! 

5. Verantwortung  Nimmt ein Betreuer einer Organisation an einer Veranstaltung teil, hat er auch während der Veranstaltung weiterhin die Aufsichtspflicht gegenüber seiner Gruppe. Speziell während der Pausen obliegt ihm die alleinige Aufsichtspflicht. 

6. Ausrüstung  Die leihweise überlassene Ausrüstung muss sorgsam behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust der Ausrüstung haftet der Vertragspartner in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes. 

7. Anmeldung und Rücktritt  Berücksichtigt werden Anmeldungen entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs. Die schriftliche Buchungsbestätigung gilt als rechtsverbindlich. Bei ersatzlosem Rücktritt bis 3 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn wird eine Rücktrittsgebühr von 20% des vereinbarten Teilnehmerbetrags fällig. Bei späterem Rücktritt werden 50% und bei Rücktritt am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100% erhoben. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Mietkosten, Leihgebühren etc., die von anderen Zulieferern aufgrund einer Veranstaltung getätigt werden, müssen immer auch bei Absagen des Kunden in vollem Umfang beglichen werden.